Erste Schritte im Todesfall

Wer gerade einen lieben Menschen verloren hat, kann sich oft nur schwer auf die organisatorischen Notwendigkeiten und die Trauerfeier konzentrieren. Meist ist der Tod ein gewaltiger Schock. Es kann sein, dass man sich in einem Ausnahmezustand befindet.

Genau in dieser schwierigen und herausfordernden Zeit sind wir gerne für Sie da und stehen Ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung zur Seite.

24 h erreichbar unter +43 2822 52381

Wir sind stets und jederzeit um Ihre Anliegen bemüht. Sollten wir nicht erreicht werden, sind wir evtl. bei der Abwicklung oder Betreuung eines Sterbefalles und rufen ehestmöglich verlässlich zurück.

Verstirbt ein liebes Familienmitglied, gibt es viele Dinge zu regeln und verschiedene Behörden und Stellen zu informieren. Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt, welche Dokumente im Todesfall benötigt werden und welche erste Schritte zu setzen sind.

1) Todesfall zu Hause

Verständigen Sie uns vom Todesfall – unter 02822 / 52381.

Nach der Totenbeschau durch den zuständigen Gemeindearzt kann der/die Verstorbene angekleidet werden. Gerne übernehmen wir auch bei Ihnen zu Hause diesen Teil.

Laut dem NÖ Bestattungsgesetz 2007 ist bis zur Vornahme der Totenbeschau der/die Verstorbene in unveränderter Lage am Sterbe- oder am Auffindungsort zu belassen.

Verständigung eines/r Gemeindearztes/-ärztin, der/die vom jeweiligen Gemeindeamt angelobt ist zur offiziellen Feststellung des Todes und Ausstellung der Todesanzeige und der Todesbescheinigung. Dieser/diese hat die Totenbeschau unverzüglich, spätestens aber binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesfallanzeige durchzuführen.

In Fällen der Dringlichkeit oder des öffentlichen Interesses kann der Abtransport aber auch durch einen Notarzt/Notärztin oder durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes angeordnet werden.

Die Abholung mit dem von Ihnen gewählten Sarg erfolgt in gemeinsamer Absprache mit den Familienmitgliedern.

2) Todesfall in einem Krankenhaus

Verständigen Sie uns vom Todesfall – unter 02822 / 52381.

In der Regel wird es vom Krankenhaus ermöglicht, sich von dem/der verstorbenen Angehörigen noch zu verabschieden bevor dieser/diese in die Prosektur überstellt wird.

Die Kleidung für den / die Verstorbene bitte in unserem Büro abgeben.

Die Terminvereinbarung für die Verabschiedungsfeier darf erst nach der Freigabe erfolgen. Gerne erledigen wir für Sie diese Formalitäten.

3) Todesfall in einem Pflegeheim

Verständigen Sie uns vom Todesfall – unter 02822 / 52381.

Nach der Totenbeschau durch den zuständigen Gemeindearzt holen wir den Verstorbenen / die Verstorbene in die nächstgelegene Kühlung oder überführen ihn / sie gleich in die Kühlung des Beisetzungsortes.

4) Diese Dokumente benötigen wir im Todesfall

Für die Meldung beim Standesamt, benötigen wir folgende Dokumente:

  • Formular „Anzeige des Todes“ (wird durch den Arzt der die Totenbeschau vorgenommen hat, ausgestellt)
  • Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen – soweit vorhanden:
  • Versicherungspolizzen soweit vorhanden (z. B. Wiener Verein)
  • bei Akademikern: Nachweis über den Erwerb akademischer Titel
  • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde
  • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei eingetragenen Partnerinnen/eingetragenen Partnern: Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • bei ausländischen Staatsbürgern: Pass

5) Das benötigen wir von Ihnen

  • Kleidung des Verstorbenen
    • Zum Beispiel: „Lieblingskleidung“, Kleid, Kostüm, Hosen, Blusen,
    • Anzug, Hemd, Socken, Krawatte, Unterwäsche – KEINE SCHUHE
    • Gerne verwenden wir auch ein „Sterbehemd“, passend zur Einbettung des Sarges
  • Fotos des/der Verstorbenen für Trauerdrucksorten, Fotovergrößerungen, Keramikfoto für Grabstein usw., Fotos können gerne digital übermittelt werden an: info@bestattung-zwettl.at
  • Dokumente – wie bei Punkt 3 angeführt
  • evtl. persönliche Beigaben (Briefe, Fotos und dergleichen)

6) Wünsche des/der Verstorbenen

Klären Sie bitte, ob es bestimmte Wünsche/Verträge/Verfügungen/Versicherungspolizzen der/des Verstorbenen gibt

7) Informieren

Informieren Sie Verwandte, Bekannte, Freunde/Freundinnen, evtl. Arbeitsstelle, Versicherungen, Krankenkasse und Banken.

8) Die Bestattung und Trauerfeier

Gemeinsam planen wir mit Ihnen die Bestattungsart und die Trauerfeierlichkeiten. Gerne nehmen wir mit dem Priester bzw. dem Trauerredner Kontakt auf. Ebenso mit der Friedhofsverwaltung, dem Vorbeter/der Vorbeterin, Mesner/Mesnerin, dem Gasthaus.

WIEN:

Wir organisieren Beerdigungen/Trauerfeiern auf jedem Friedhof in Wien.

In der Regel bekommen Sie während unseres Aufnahmegespräches die Terminbestätigungen und im Anschluss auch die Parten für den Versand mit.

Bitte Dokumente des/der Verstorbenen, Fotos(s), evtl. Grabdaten und persönlichen amtlichen Lichtbildausweis des Auftraggebers/der Auftraggeberin mitbringen.